Was Sie alles zu Beginn einer Ausbildung beachten sollten
Wie jedes Jahr beginnen bald auch wieder die neuen Ausbildungen. Wie bei jedem Neustart gilt es auch hier einiges zu beachten
Die eigene Lohnsteuerkarte
Natürlich müssen die meisten Auszubildenden auf Grund ihres geringen Einkommens keine eigene Lohnsteuer zahlen, aber einen Beitrag zu den Sozialabgaben. Diesen zieht der Arbeitgeber jeden Monat vom Lohn ab. Dafür benötigt er die Lohnsteuerkarte.
Eigene Krankenversicherung
Bei einer Ausbildung sind Sie nicht mehr über die Eltern versichert. Suchen Sie sich rechtzeitig die für Sie richtige Krankenkasse aus und teilen Sie Ihre Wunschkrankenkasse zu Beginn der Ausbildung Ihrem Arbeitgeber mit. Dieser meldet Sie dort an. Sollten Sie ihm keine bestimmte Krankenkasse vorgeben, wird Sie Ihr Arbeitgeber bei der Krankenkasse seiner Wahl anmelden.
Weitere Versicherungen
Klar werden Ihnen jetzt von allen Seiten angeblich wichtige Versicherungen genannt. Im Grunde benötigen Sie jedoch nur eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese kann Ihre Existenz bei einem Arbeitsunfall mit anschließender Berufsunfähigkeit sichern. Eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen Sie noch nicht. Hier sind Sie weiterhin mit den Eltern versichert.
Eigenes Girokonto
Damit Ihr Arbeitgeber weiß, wohin er Ihren Lohn überweisen soll, benötigen Sie ein eigenes Girokonto. Viele Banken bieten dies für Auszubildende kostenlos an. Sind Sie unter 18 J. benötigen Sie für die Eröffnung die Zustimmung Ihrer Eltern. Sind Sie über 18 J. müssen Sie nachweisen, dass Sie noch in Ausbildung sind.
Kleidung
Werden durch Tarifvertrag oder Tarifvereinbarungen keine besonderen Regelungen vorgegeben, bezahlen Sie Ihre Arbeitskleidung selbst. Dies gilt sowohl bei der Ausbildung im Büro als auch im Handwerk. Kleidung mit Bezug zum Arbeitgeber z. B. durch aufgenähtem Logo, oder wenn das Unternehmen im Mittelpunkt der Arbeitskleidung steht, wie bei Fastfood – Restaurants werden vom Arbeitgeber gestellt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Kann die Kleidung sinnvoll in der Freizeit getragen werden, können Sie an den Kosten beteiligt werden.
Voll übernommen werden vom Arbeitgeber die Kosten für vorgeschriebene Schutzkleidung oder für bestimmte Kleidung zur Einhaltung von Hygienevorschriften.
Wechsel eines Ausbildungsplatzes
Da innerhalb der Probezeit ein Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen beendet werden kann, ist hier ein Wechsel relativ einfach. Auch die Einarbeitung in einem neuen Unternehmen kann schnell verlaufen. Doch sollten Sie nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, Probleme an der Arbeit wird es immer mal geben. Bei schwerwiegenden Gründen sollten Sie aber nicht zu lange warten.
Welche Fehler Sie von Anfang an vermeiden sollten
Fehler machen alle. Ein kluger Mensch hat mal gesagt: “Wer nicht arbeitet macht auch keine Fehler“. Es gibt jedoch Fehler, die sich kein Arbeitgeber auf Dauer gefallen lässt. Dazu gehören u. a. Unpünktlichkeit, Schlampigkeit.
Zeigen Sie Motivation und Bereitschaft aus Ihren Fehlern zu lernen, kommt Ihnen jeder Arbeitgeber entgegen und einer erfolgreichen Ausbildung steht nichts mehr im Weg.