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Diese Schreiben hätten die sich auch sparen können.

 

Da gab es eine Stelle, die wirklich interessant war. Also nichts wie hin mit der Bewerbung. Nach ein paar Tagen oder sogar Wochen kommt dann die Absage.

Ein nettes nichtssagendes Schreiben mit folgendem Inhalt:

 

"Sehr geehrter Herr/Frau XYZ,

 

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die Stelle bereits mit einem andern Bewerber besetzt haben.

Wir wünschen Ihnen für Ihr weiteres Berufsleben alles Gute

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. I. BVC    ..."

 

Natürlich versuchen Firmen eine Absage so neutral wie möglich zu halten, um teuere Gerichtskosten zu sparen. Immer wieder geistern Geschichten durch das Internet, indem "potenzielle" Bewerber ganz gezielt Firmen anschreiben. Bekommen Sie eine Absage, was natürlich gewollt ist, gehen sie vor Gericht und beschuldigen die Firma bei der Besetzung der Stelle gegen das Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

und somit gegen einen der acht  in §1 AGG geschützten Kriterien (Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexuelle  Identität) verstoßen zu haben.

Hier ist jetzt der Arbeitgeber in der Beweispflicht, alle vom Gegenteil zu überzeugen.

Gelingt ihm dies nicht, kann die Geldstrafe empfindlich hoch sein. Manche Kläger haben sich damit schon so manch sichere Einnahmequelle verschafft. Zum Nachteil all derer, bei denen wirklich gegen den o. a. Paragrafen verstoßen wurde.

 

Doch in so mancher Absage könnte der Verfasser ruhig auch den wahren Grund angeben. Dies könnte dann so lauten:

 

"Sehr geehrte (r) Herr / Frau XYZ,

 

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

 

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir uns nach Durchsicht aller Bewerbungen für einen anderen Bewerber entschieden haben.

Für die Tätigkeit in unserem Unternehmen suchten wir einen Bewerber, der in der Lage ist, Fakten kurz und prägnant darzulegen. Dies konnten wir bei einem Anschreiben von mehr als einer DIN A4 Seite nicht annehmen.

Da bei dieser Stelle durchaus Kundenkontakt die Regel und bei uns eine gewisse Kleiderordnung vorgegeben ist, hätten wir uns über ein professionelles Bewerbungsfoto mit Sakko, Hemd und Krawatte (bei einer Bewerberein natürlich keine Krawatte) sehr gefreut. Das Foto mit T-Shirt entsprach nicht ganz unseren Vorstellungen.

 

 

(Fand ein Vorstellungsgespräch statt, könnte dann eventuell noch stehen)

Auch im Bewerbungsgespräch konnten Sie leider nicht punkten, da Sie auf die Frage, welche Produkte (Dienstleistungen) wir anbieten gerade mal ein Produkt (Dienstleistung) von fünf benennen konnten.

Ein Tipp: Bei der nächsten Bewerbung sehen Sie sich bitte vor der Kontaktaufnahme die Homepage etwas genauer an.

Auch Ihre Gehaltsvorstellungen waren der Stelle nicht angemessen. Hier können wir Sie auch wieder an das Internet verweisen. Die genauen Eingruppierrungen können Sie der Seite ABC entnehmen.

Ein letzter Tipp von uns, bevor Sie eine Bewerbung absenden, lesen Sie sich den Text noch einmal gut durch. Sie hätten sicher den ein oder anderen Rechtschreibfehler selbst gefunden. Auch wäre Ihnen sicher aufgefallen, dass Ihre Daten im Lebenslauf nicht mit den Daten in den beigelegten Arbeitszeugnissen übereinstimmen.

 

Wenn Sie auch nur einen Teil unserer Tipps bei Ihrer nächsten Bewerbung beherzigen, werden Sie sicher bald einen, Ihren Wünschen entsprechenden   Arbeitsplatz haben.

Wir konnten Ihnen hoffentlich weiterhelfen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. I. ACF    ..."

 

Dies wäre ein Anschreiben, von dem beide Seiten profitieren könnten. Doch so lange manche Bewerber sich ihr Einkommen durch gezielte Bewerbungen verdienen werden Bewerber mehr Absagen der ersten Kategorie erhalten.

 

Die zweite Absage gilt natürlich auch für Bewerberinnen, zur besseren Lesbarkeit habe ich auf die weibliche Form verzichtet. (Wir wollen doch das AGG nicht vergessen) 


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